Vereins- und Platzordnung

Vereinsordnung
  1. Ohne Haftpflichtversicherung und Impfschutz darf der Platz nicht betreten und genutzt werden.

  2. Jedes Mitglied hat das Recht den Platz jederzeit zu nutzen.

  3. Jedes Mitglied und jeder Gast hat die Pflicht das Gelände sauber zu halten.
 
Platzordnung

Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchführen und den Aufenthalt auf diesem Platz und in der Umgebung für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

1. Leinenpflicht

In der Umgebung des Hundeplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen. Grundsätzlich sind die Hunde im Trainingsbetrieb aufdem Platz angeleint zu führen. Das Ableinen der Hunde im Trainingsbetrieb auf dem Hundeplatz erfolgt erst nach Aufforderung der Ausbildungs- und Übungsleiter bzw. nach dessen Rücksprache (siehe hierzu auch 5. Übungs- und Trainingsbetrieb).

2. Verunreinigung des Platzes und der Umgebung.

Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Hundeplatzes ausreichend Gelegenheit haben, sich zu entleeren. Dies soll aber auf keinen Fall auf dem Übungsgelände geschehen. Sollte das dennoch einmal passieren, muss jeder Hundehalter die Verunreinigung umgehend beseitigen. Es ist strengstens untersagt den Hundeplatz als Gassi- und Auslaufplatz zu nutzen. Sollte ein Mitglied gegen diese Regel verstoßen, muss dieser jeweils eine Strafe von 50 € in die Vereinskasse zahlen.

3. Impfung

Zutritt haben nur Hunde, deren Besitzer/Hundeführer vorher den gültigen Impfschutz des jeweiligen Hundes nachgewiesen haben. Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über einen ausreichenden gültigen Impfschutz verfügt.

4. Haftung

Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund im Sinne des BGB (Hundehaftpflichtversicherung notwendig). Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der HSF Dömitz 09 e.V. keine Verantwortung oder Haftung! Eltern haften für ihre Kinder!

5. Übungs- und Trainingsbetrieb

Die Übungs- und Trainingszeiten sind festgelegt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Des weiteren ist unter § 6 unserer Satzung alles geregelt. Grundsätzlich sollte auf pünktliches Erscheinen geachtet werden. Die THS-Sportgeräte dürfen zu Trainingszwecken (auch alleine) erst benutzt werden, wenn der Hund diese kennt und ein Ausbilder dieses bestätigt hat. Bei Gruppenausbildungen und bestimmten Kursen ist ggf. auf ein Erscheinen ca. 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunden zu achten, um die notwendigen Geräte, Hindernisse usw. aufzubauen. Es liegt im Ermessen des Ausbilders, die Teilnahme sonst zu verweigern. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von den Ausbildungs- und Übungsleitern angekündigt, dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt, um auf dem Übungsgelände eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Den Anweisungen der Ausbildungs- und Übungsleiter ist Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Ausbildungsgängen im Gelände. Die Ausbildungs- und Übungsleiter sind in Rücksprache mit dem Vorstand berechtigt, einzelne Teilnehmer aus besonderem Anlass vom Übungs- und Ausbildungsbetrieb auszuschließen. Das Betreten und die Benutzung des Übungsplatzes ist Hunden mit ansteckender Krankheit nicht gestattet.

6. Vereinsheim und Platz

Mitglieder, Kursteilnehmer, Gäste und Besucher werden ersucht, am Hundeplatz, in der Umgebung und im Vereinsheim für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung an.

Die Vorstandschaft des HSF Dömitz 09 e. V.